Die Liste B ist die entscheidende Einstufung der BPjM, die dazu führen kann, dass ein Medium nicht nur indiziert, sondern mit recht hoher Wahrscheinlichkeit auch noch Beschlagnahmt wird. Damit einher geht das totale, bundesweite Werbe- und Verkaufsverbot für das betreffende Medium. Anders als bei einer simplen Indizierung dürfen nichteinmal volljährige, und damit vollständig geschäftsfähige, mündige Bürger sich das Spiel zulegen.
Und nun hat es Valve erwischt. Für das vergleichsweise "harmlose", da äußerst realitätsferne Spiel Left 4 Dead 2 wurde nun vom Berliner Amtsgericht Tiergarten die Beschlagnahmung veranlasst. Damit darf ab sofort die EU-Version des Spiels bundestweit weder vertrieben, noch beworben, noch öffentlich vorgestellt werden. Auch ist ein Import beschlagnahmter Medien verboten, wenngleich es dank der EU recht leicht ist, relativ sicher an beschlagnahmte Spiele heranzukommen ohne dabei erwischt zu werden. Die speziell für Deutschland angepasste Version ist allerdings nicht betroffen, denn die BPjM darf schon geprüfte und freigegebene Medien nicht nachträglich beschlagnahmen, zudem ist die deutsche Version, was die bemängelten "Gewaltdarstellungen" betrifft, deutlichst entschärft.
Wie es um die US-Version von Modern Warfare steht, ist indes unbekannt, lediglich die Xbox und PS3-Versionen sind nun ebenfalls auf Liste B eingetragen worden. Eine Entscheidung, ob das Spiel ebenfalls beschlagnahmt wird, steht noch aus - wenn sie denn überhaupt kommt.
Übrigends: Aufgrund "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen" wurde die australische Version von Wolfenstein ebenfalls beschlagnahmt.
Quelle: Gamestar, Schnittberichte.com |